Baufinanzierungen haben in der Regel eine Laufzeit von 25 Jahren, die Zinsfestschreibung läuft häufig über zehn Jahre und länger. Ratenkredite werden in zwischen auch mit Laufzeiten von sieben Jahren und mehr angeboten. Sinken die Zinsen extrem, ist das für die Kredit- und Darlehensnehmer ärgerlich, die zu Zeiten höherer Zinsen das Darlehen festgeschrieben haben. In diesem Fall lohnt es sich durchaus, über eine Umschuldung oder Sondertilgung nachzudenken. Eine Umschuldung vor Ende der Zinsfestschreibung ist in der Regel mit Kosten verbunden. Lediglich, wenn das Darlehen länger als zehn Jahre festgeschrieben ist, kann zum Ablauf des zehnten Jahres gekündigt werden. Die Möglichkeit zu Sondertilgungen sollte meiner Meinung nach fester Bestandteil eines Kreditvertrages sein. Sie reduzieren zwar nicht den Zinssatz, führen aber zu einer schnelleren Darlehenstilgung.
Bei einer Umschuldung vor Ende der Zinsfestschreibung berechnet die Bank in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung als Ausgleich der entgangenen Zinsen. Wie ich in der Vergangenheit erlebt habe, ist die Vorfälligkeitsentschädigung durchaus mit den Banken verhandelbar. Im Gegensatz zur Sondertilgung ist die Umschuldung ein Rechenexempel. Wenn die Vorfälligkeitsentschädigung zusammen mit den möglichen neuen Zinsen in der Summe weniger ergibt, als die Summe der aktuell berechneten Zinsen, macht eine Umschuldung Sinn.
Glücklich ist, wer mit einer oder mehreren Sondertilgungen das Darlehen auf einmal zurückführen kann. Dieser Personenkreis ist künftig nicht mehr mit der Überlegung, wie er am besten seinen Kredit strukturiert, belastet. Kreditnehmer sind auf jeden Fall gut damit beraten, darauf zu bestehen, dass der Kreditvertrag die Möglichkeit der Sondertilgung berücksichtigt. Ich denke, wenn sich die Bank nicht darauf einlässt, gibt es auch Banken, die das unaufgefordert tun.
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